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Aufgaben und Zuständigkeiten

Bei allen politischen Entscheidungen des Ministeriums steht die Würde des Einzelnen im Mittelpunkt. Ziel allen politischen Handelns ist die uneingeschränkte Selbstbestimmung aller Menschen und die Verbesserung der Teilhabe am Leben.

Das Ministerium kümmert sich um die Belange von Mensch und Tier in jedem Alter und jeder Lebenssituation. Es ist zuständig für Kinder, Jugendliche und Familien, für Senioren, Menschen mit Behinderungen und Menschen in sozialer Not. Das Ministerium schafft dabei günstige Rahmenbedingungen für Familien und fördert eine Kultur der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf dem Thema Pflege und selbstständiges Leben im Alter. Unter der Leitlinie »ambulant vor stationär« möchten wir den Wunsch erfüllen, den die meisten älter werdenden Menschen haben: solange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. 

Im Bereich Sozialversicherung geht es um die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, das Kassenarzt- und Kassenzahnarztrecht sowie das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger, über die das Ministerium die Aufsicht hat. Bei diesen Aufgaben hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor allem eine koordinierende Aufgabe. Zum Beispiel hat für die medizinische Versorgung im Land die sogenannte Selbstverwaltung den Sicherstellungsauftrag. Diese Partner der Selbstverwaltung holen wir in verschiedenen Gremien an einen Tisch und gestalten die medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen gemeinsam. 

Beim Gesundheits- und Veterinärwesen stehen die Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung, Psychiatrie und Maßregelvollzug, Arzneimittel- und Apothekenwesen, Tierschutz- und Tierseuchenbekämpfung sowie gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung im Vordergrund. Seit dem Frühjahr 2020 liegt zudem ein außerordentlicher Fokus auf der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Besonders der gesundheitliche und wirtschaftliche Verbraucherschutz mit seinen unterschiedlichsten Facetten ist ein wichtiger Teil der Arbeit des Ministeriums. Dabei ist es zuständig »vom Grashalm bis zum Schnitzel«. Verbraucherschutzpolitik ist dann erfolgreich, wenn der Verbraucher – am Ende der Kette – sich mit seinem erworbenen Produkt oder der erhaltenen Dienstleistung sicher fühlt und sicher sein kann. Diese Aufgaben nehmen wir gemeinsam mit der Verbraucherzentrale wahr.

Zudem gehören die Themen Antidiskriminierung, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, Demokratieentwicklung, Gleichstellungspolitik und Bürgerbeteiligung zum Ministerium. Der nachhaltige Abbau von Diskriminierung sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung von intersektionaler Antidiskriminierungsarbeit im Freistaat tragen zur Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes bei. Auch soll die Gleichstellung von Mann und Frau weiter vorangebracht werden. Bürgerinnen und Bürger bekommen zudem die Möglichkeit, sich durch aktive Teilhabe am politischen Geschehen zu beteiligen.

Abgrenzung des Geschäftsbereiches des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Kontakt

Besucheradresse:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Postfach 10 09 41
01076 Dresden

Telefon: 0351 564-0

Telefax: 0351 564-56060

E-Mail: poststelle@sms.sachsen.de

Von der Geburt bis ins hohe Alter: So begleitet das Sozialministerium das Leben in Sachsen

Verwaltungsstruktur des SMS

Die Hausspitze

Die Ministerin übt die politische Führung aus. Ihr zugeordnet sind die Staatssekretärin, die Referate für Presse sowie Öffentlichkeitsarbeit / Social Media sowie die Opferbeauftragte und die Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung.

Der Staatssekretärin sind die Zentralstelle sowie Bund-Länder-Konferenzen, Europa und Internationales untergeordnet, denen wiederum die sechs Abteilungen zugewiesen sind. Zudem sind die Geschäftsstelle der Beauftragten (GSdB), die Projektgruppe audit berufundfamilie sowie die Stabsstelle Beauftragter der Staatsregierung für UA Corona, Landesprüfungsamt für Sozialversicherung und Innenrevision bei der Staatssekretärin angesiedelt. 

Der Amtschef übernimmt die verwaltungsseitige Leitung des Hauses – das sind die Bereiche Organisation, Personal und Haushalt.

Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Abteilung 1

Abteilung 1 »Zentrale Aufgaben« gliedert sich in fünf Referate. Diese befassen sich mit Grundsatzfragen des Fördervollzugs, EU-Förderung, Fragen des HH-Rechtes und -Vollzugs (Referat 11) sowie Kassen- und Rechnungswesen (Referat 12), Personal, Aus- und Fortbildung (Referat 13), Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik und Innerer Dienst (Referat 14a, 14b) sowie Rechtsangelegenheiten und Beschaffungen (Referat 15).

Abteilung 2

Abteilung 2 »Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz« ist in sechs Referate unterteilt. Zu ihren Aufgaben gehören die Grundsatzangelegenheiten der Abteilung und das Arzneimittel- und Apothekenwesen (Referat 21), die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Referat 22), der Öffentliche Gesundheitsdienst, Infektionsschutz und umweltbezogene Gesundheitsschutz (Referat 23), das Veterinärwesen und der Tierschutz (Referat 24a, 24b), der Verbraucherschutz (Referat 25) sowie der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz und das Krisenmanagement (Referat 26). Die Landesuntersuchungsanstalt und der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen gehören als nachgeordnete Behörden in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 2, ebenso die Stabsstelle der Sächsischen Tierschutzbeauftragten.

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen 

Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen

Tierschutzbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Abteilung 3

Die Abteilung 3 »Medizinische Versorgung und Sozialversicherung« ist in sechs Referate unterteilt. Die Themen Grundsatzangelegenheiten der Abteilung, Recht der Gesundheitsberufe und Kammeraufsicht (Referat 31), Krankenversicherung und ambulante Versorgung (Referat 32), Pflegeversicherung und -versorgung sowie Renten- und Unfallversicherung (Referat 33), Krankenhauswesen (Referat 34), Psychiatrische Versorgung und Suchtfragen (Referat 35) sowie Sächsische Krankenhäuser und Maßregelvollzug (Referat 36). Der Abteilung 3 ist auch das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung zugeordnet.

Abteilung 4

Zur Abteilung 4 »Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Teilhabe« gehören vier Referate inklusive der Stabsstelle Seniorenpolitik mit dem Landesseniorenbeauftragten sowie das Landesjugendamt. Ihr obliegen die Aufgabenbereiche Grundsatzangelegenheiten der Abteilung, Seniorenpolitik (Referat 41), Kinder- und Jugendliche (Referat 42), Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Referat 43) sowie Familie (Referat 45). Diese Abteilung kümmert sich auch um Fachfragen der Jugendhilfe mit kommunalem Bezug. 

Das Landesjugendamt ist Partner der Jugendämter und freien Träger in Sachsen. Es unterstützt und begleitet die öffentliche und freie Jugendhilfe durch Beratung, Förderung, Fortbildung, Modellvorhaben sowie kindeswohlgerechter Umsetzung der Aufsichtsfunktion im Bereich von Jugendhilfeeinrichtungen.

Landesseniorenbeauftragter

Sächsisches Landesjugendamt

Abteilung 6

In der Abteilung 6 »Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Soziales und Integration« sind die vier Aufgabenbereiche Grundsatzangelegenheiten der Abteilung, Bürgerbeteiligung und Engagement (Referat 61), Integration (Referat 62), Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende (Referat 63) sowie Soziales Entschädigungsrecht und Freiwilligendienste (Referat 64) angesiedelt. 

Abteilung 7

Die Abteilung »Demokratie, Gleichstellung und Gewaltschutz« ist mit der Regierungsbildung 2025 neu zum Sozialministerium hinzugekommen. Sie enthält die Themen Förderung der Demokratie, politische Bildung und Erinnerungskultur (Referat 71), Demokratiezentrum (Referat 72), Gleichstellung (Referat 73), Antidiskriminierung, WOS, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (Referat 74) sowie Gewaltschutz nach Istanbul-Konvention (Referat 75).  

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