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Aufgaben und Zuständigkeiten

Bei allen politischen Entscheidungen des Ministeriums steht die Würde des Einzelnen im Mittelpunkt. Ziel allen politischen Handelns ist die uneingeschränkte Selbstbestimmung aller Menschen und die Verbesserung der Teilhabe am Leben.

Das Ministerium kümmert sich um die Belange von Mensch und Tier in jedem Alter und jeder Lebenssituation. Es ist zuständig für Kinder, Jugendliche und Familien, für Senioren, Menschen mit Behinderungen und Menschen in sozialer Not. Das Ministerium schafft dabei günstige Rahmenbedingungen für Familien und fördert eine Kultur der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf dem Thema Pflege und selbstständiges Leben im Alter. Unter der Leitlinie »ambulant vor stationär« möchten wir den Wunsch erfüllen, den die meisten älter werdenden Menschen haben: Solange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. 

Im Bereich Sozialversicherung geht es um die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, das Kassenarzt- und Kassenzahnarztrecht sowie das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger, über die das Ministerium die Aufsicht hat. Bei diesen Aufgaben hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor allem eine koordinierende Aufgabe. Zum Beispiel hat für die medizinische Versorgung im Land die sogenannte Selbstverwaltung den Sicherstellungsauftrag. Diese Partner der Selbstverwaltung holen wir in verschiedenen Gremien an einen Tisch und gestalten die medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen gemeinsam. 

Beim Gesundheits- und Veterinärwesen stehen die Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung, Psychiatrie und Maßregelvollzug, Arzneimittel- und Apothekenwesen, Tierschutz- und Tierseuchenbekämpfung sowie gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung im Vordergrund. Seit dem Frühjahr 2020 liegt zudem ein außerordentlicher Fokus auf der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Besonders der gesundheitliche und wirtschaftliche Verbraucherschutz mit seinen unterschiedlichsten Facetten ist ein wichtiger Teil der Arbeit des Ministeriums. Dabei ist es zuständig »vom Grashalm bis zum Schnitzel«. Verbraucherschutzpolitik ist dann erfolgreich, wenn der Verbraucher - am Ende der Kette - sich mit seinem erworbenen Produkt oder der erhaltenen Dienstleistung sicher fühlt und sicher sein kann. Diese Aufgaben nehmen wir gemeinsam mit der Verbraucherzentrale wahr.

Abgrenzung des Geschäftsbereiches des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltungsstruktur des SMS

Die Hausspitze

Die Ministerin übt die politische Führung aus. Ihr zugeordnet sind die Staatssekretärin, die Referate für Presse sowie Öffentlichkeitsarbeit / Social Media und die Geschäftsstelle der Beauftragten (GSdB).

Der Staatssekretärin ist die Zentralstelle untergeordnet, der wiederum sind die sechs Abteilungen zugewiesen. Zudem sind die Innenrevision und die Projektgruppe audit berufundfamilie bei der Staatssekretärin angesiedelt. 

Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Tierschutzbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Abteilung 1

Abteilung 1 »Zentrale Aufgaben« gliedert sich in fünf Referate. Diese befassen sich mit Grundsatzfragen des Fördervollzugs, EU-Förderung, Fragen des HH-Rechtes und -Vollzugs (Referat 11) sowie Kassen- und Rechnungswesen (Referat 12), Personal, Aus- und Fortbildung (Referat 13), Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik und Innerer Dienst (Referat 14) sowie Rechtsangelegenheiten und Beschaffungen (Referat 15).

Abteilung 2

Abteilung 2 »Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz« ist in fünf Referate unterteilt. Zu ihren Aufgaben gehören die Grundsatzangelegenheiten der Abteilung und das Arzneimittel- und Apothekenwesen (Referat 21), die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Referat 22), der Öffentliche Gesundheitsdienst, Infektionsschutz und umbeltbezogene Gesundheitsschutz (Referat 23), das Veterinärwesen und der Tierschutz (Referat 24) sowie der Verbraucherschutz (Referat 25). Die Landesuntersuchungsanstalt und der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen gehören als nachgeordnete Behörden in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 2.

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen 

Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen

Abteilung 3

Die Abteilung 3 »Sozialversicherung« ist in vier Referate unterteilt. Die Themen Heilberuferecht und Kammeraufsicht (Referat 31), Renten- und Unfallversicherung (Referat 32) und Pflegeversicherung (Referat 33) sowie Sozialmonitoring und Sozialberichterstattung (Referat 34). Der Abteilung 3 ist auch das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung zugeordnet.

Abteilung 4

Zur Abteilung 4 »Jugend, Familie und Teilhabe« gehören sechs Referate sowie die Stabsstelle Seniorenpolitik mit der Landesseniorenbeauftragten und das Landesjugendamt. Ihr obliegen die Aufgabenbereiche Grundsatzangelegenheiten (Referat 41), Kinder- und Jugendliche (Referat 42), Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Referat 43), Sozialhilfe und Grundsicherung (Referat 44), Familie (Referat 45) sowie Soziales Entschädigungsrecht, SED-Unrecht und Erinnerungskultur (Referat 46). Diese Abteilung kümmert sich auch um Fachfragen der Jugendhilfe mit kommunalem Bezug. 

Das Landesjugendamt ist Partner der Jugendämter und freien Träger in Sachsen. Es unterstützt und begleitet die öffentliche und freie Jugendhilfe durch Beratung, Förderung, Fortbildung, Modellvorhaben sowie kindeswohlgerechter Umsetzung der Aufsichtsfunktion im Bereich von Jugendhilfeeinrichtungen.

Landesseniorenbeauftragte

Sächsisches Landesjugendamt

Abteilung 5

Die Abteilung 5 »Gesundheit« gliedert sich in fünf Bereiche. Ihr obliegen neben den Grundsatzangelegenheiten zur Gesundheitspolitik, der gesundheitlichen Prävention, E-Health und Krebsregister (Referat 51) die Aufgabenbereiche der Sächsischen Krankenhäuser und des Maßregelvollzugs (Referat 52), die Psychiatrische Versorgung und Suchtfragen (Referat 53), das Krankenhauswesen (Referat 54) sowie die Krankenversicherung und die ambulante Versorgung (Referat 55).

Abteilung 6

In der Abteilung 6 »Gesellschaftlicher Zusammenhalt« sind die vier Aufgabenbereiche Grundsatzangelegenheiten des Gesellschaftlichen Zusammenhalts, Bürgerschaftliches Engagement und Soziale Orte (Referat 61), Integration (Referat 62) und Demokratieförderung (Referat 63) sowie das Demokratiezentrum (Referat 64) angesiedelt. 

Kontakt

Besucheradresse:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Postfach 10 09 41
01076 Dresden

Telefon: 0351 564-0

Telefax: 0351 564-56060

E-Mail: poststelle@sms.sachsen.de

Organigramm

Die Grafik zeigt in einem Baumdiagramm die Verwaltungsstruktur des SMS. Das Organigramm steht als Download zur Verfügung.

Organisationsstruktur des Ministeriums (© SMS)

Menschen & Themen

Ein weißes langes Bürogebäude steht an einer Straße. Es ist das Sozialministerium

© Swen Reichhold

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