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Erinnerungs- und Gedenkkultur im Freistaat Sachsen

In Sachsen gibt es eine vielfältige Erinnerungs- und Gedenkstättenkultur. Allem gemeinsam ist, die Geschichte der Opfer gesellschaftlichen Unrechts aufzuarbeiten, diese zu bewahren und der heutigen Gesellschaft zu vermitteln, um zukünftiges Unrecht zu verhindern und demokratisches Handeln zu fördern.

Aktuelles

Zeitzeugen gesucht – Erinnerung an ehemalige Einrichtungen in der DDR

Der Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 bezweckte, Betroffene bei der Aufarbeitung ihrer Heimvergangenheit und bei der Abmilderung von Folgeschäden zu unterstützen. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe war mit ähnlicher Zielrichtung ein Hilfesystem für Menschen, die als Kinder und Jugendliche zwischen 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Beide Hilfssysteme sind heute geschlossen.

Die Erinnerung an die Lebensumstände der Betroffenen und das ihnen widerfahrene Unrecht sowie die Aufarbeitung der Missstände soll nicht auf die im Rahmen der genannten Initiativen geleisteten freiwilligen Leistungen beschränkt bleiben, sondern vielmehr Teil einer dauerhaften öffentlichen Erinnerungskultur werden.
Deshalb beabsichtigt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Erstellung einer der Öffentlichkeit zugänglichen »digitalen Landkarte« mit »digitalen Erinnerungsorten«, in denen die entsprechenden Einrichtungen im Gebiet des heutigen Freistaat Sachsen dargestellt sind. In enger Zusammenarbeit mit Frau Bettina Monse, ehemalige Leiterin der Anlauf- und Beratungsstelle in Sachsen der Stiftung Anerkennung und Hilfe, und Herrn Dr. Christian Sachse, Fachmann der Geschichte der DDR-Heimerziehung, sollen die ehemaligen Einrichtungen und deren Geschichte abgebildet und exemplarisch Einzelschicksale von Betroffenen erzählt werden.

Wenn Sie zu dieser Betroffenengruppe gehören und von Ihren Erfahrungen in diesem Projekt berichten möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat 71 – Förderung der Demokratie, politische Bildung und Erinnerungskultur
E-Mail: Dokumentationsprojekt@sms.sachsen.de 

 

Förderung von Kriegerdenkmalen sowie gedenkwürdigen Orten und Objekten im Freistaat Sachsen

Im Freistaat Sachsen gibt es eine Vielzahl von Kriegerdenkmalen, Gedenktafeln, Gedenksteinen sowie Mahn- und Gedenkstätten. Es ist ein Anliegen der Staatsregierung, die Eigentümer dieser Denkmale bei deren Erhaltung fördernd zu unterstützen. Hieran beteiligen sich die zuständigen Fachministerien nach Kräften und zeigen nachstehend die vorhandenen Fördermöglichkeiten im Freistaat Sachsen auf.

  • Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt im Doppelhaushalt 2025/2026 über seine Richtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus –  Teil 2, Buchstabe D. Erinnerungskultur) jährlich Zuschüsse für Investitionen der Erinnerungskultur bereit. Die Fördermittel können für Investitionen zur Sanierung an Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, die nicht dem Anwendungsbereich des Gräbergesetzes unterfallen, sowie zum Erhalt von gedenkwürdigen Orten und Objekten verwendet werden. Der Fördersatz kann im Regelfall bis zu 90 % betragen. Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank, auf deren Internetseite die Antragsformulare zur Verfügung stehen.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts

  • Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung stellt über die Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) jährlich Mittel für Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung von Kulturdenkmalen zur Verfügung. Die Mittel können für sämtliche hier angesprochenen Denkmale verwendet werden, unabhängig davon, ob diese unter das Gräbergesetz fallen oder nicht. Entscheidend ist nur, dass die Objekte als Kulturdenkmale erfasst sind. Anträge können sowohl bei den unteren Denkmalschutzbehörden als auch beim Landesamt für Denkmalpflege gestellt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege stellt dabei aus dem dort verwalteten Budget jährlich einen Anteil zur Verfügung, der speziell für die hier angesprochenen Objekte verwendet werden soll. Die Anträge müssen also hier nicht wie bei Antragstellung bei den unteren Denkmalschutzbehörden mit anderen Vorhaben um die regelmäßig knappen Mittel konkurrieren. Antragsformulare, weitere Hinweise und Ansprechpartnerinnen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege und zu den Mitteln der unteren Denkmalschutzbehörden auf deren Internetseiten.

Richtlinie Denkmalförderung

Landesamt für Denkmalpflege

  • Das Sächsische Staatsministerium des Innern stellt im Doppelhaushalt 2025/2026 über seine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (RL – Kulturförderung) Mittel für Maßnahmen, die der Pflege und Erhaltung deutscher Kultur der Vertreibungs- und Aussiedlungsgebiete dienen, bereit. Hierunter fallen auch Maßnahmen für Gedenktafeln, Gedenksteine usw., die sich insbesondere auf Vertriebene bzw. Flüchtlinge zum Ende des 2. Weltkrieges beziehen. Ebenso kann auch grenzübergreifend im Rahmen von bspw. Städtepartnerschaften die Pflege entsprechender  Friedhöfe (z. B. in der Woiwodschaft Niederschlesien) gefördert werden. Der Fördersatz beträgt im Regelfall bis zu 70 %. Bewilligungsbehörde ist das Sächsische Staatsministerium des Innern.

Richtlinie Kulturförderung

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Beauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler

  • Neben den vorstehend dargestellten landeseigenen Fördermöglichkeiten werden durch das Gräbergesetz, Bundeszuschüsse zur Betreuung der Gräber und Grabanlagen der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Kriegsgräberstätten) gewährt. Eine sächsische Förderrichtlinie gibt es hierfür nicht.

Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)

Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)

»Wer an Europa zweifelt, der sollte Soldatenfriedhöfe besuchen! Nirgendwo besser, nirgendwo eindringlicher, nirgendwo bewegender ist zu spüren, was das europäische Gegeneinander an Schlimmstem bewirken kann.« (Jean-Claude Juncker)

Betreuung verwaister jüdischer Friedhöfe

Die Bundesregierung hat sich durch Kabinettsbeschluss vom 31. August 1956 bereit erklärt, zusammen mit den Ländern an Stelle der (zum Teil untergegangenen) jüdischen Gemeinden die Last der Friedhofsbetreuung zu übernehmen. Die Einzelheiten über die Durchführung der Betreuung sind in einer protokollierten Absprache zwischen Bund, Altbundesländern und Vertretern jüdischer Organisationen in Deutschland vom 21. Juni 1957 festgehalten. Der Freistaat Sachsen ist dieser Vereinbarung mit Erklärung des Staatsministers des Innern vom 17. November 1992 beigetreten. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Betreuung der verwaisten Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden im Freistaat Sachsen regelt die Ausführung dieser Absprache im Freistaat Sachsen.

Erhalt der Gräber NS-verfolgter Sinti und Roma

Die Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma regelt die Sicherung der Grabstätten der unter Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarates stehenden Sinti und Roma, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt waren und deren Gräber nicht vom Gräbergesetz erfasst sind. Bund und Länder nehmen damit ihre Verantwortung wahr, die Volksgruppe der deutschen Sinti und Roma in dem Erhalt ihrer Traditionen und ihrem kulturellen Erbe zu unterstützen.

Stiftung Sächsische Gedenkstätten

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung.

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine humanitäre Organisation. Er widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, Kriegstote im Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen. Der Volksbund betreut Angehörige und berät öffentliche und private Stellen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, auch international. Er engagiert sich in der Erinnerungskultur und fördert die Begegnung und Bildung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. Seine Arbeit finanziert der Volksbund zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

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