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Erinnerungs- und Gedenkkultur im Freistaat Sachsen

In Sachsen gibt es eine vielfältige Erinnerungs- und Gedenkstättenkultur. Allem gemeinsam ist die Erinnerung an Opfer gesellschaftlichen Unrechts in der Vergangenheit, um der heutigen Gesellschaft das geschichtliche Wissen zu vermitteln, Verantwortung in der Gegenwart zu übernehmen und in der Zukunft gesellschaftliches Unrecht zu verhindern.

Aktuelles

Förderung von Kriegerdenkmalen im Freistaat Sachsen

Im Freistaat Sachsen gibt es eine Vielzahl von Kriegerdenkmalen, Gedenktafeln, Gedenksteinen sowie Mahn- und Gedenkstätten. Es ist ein Anliegen der Staatsregierung, die Eigentümer dieser Denkmale bei deren Erhaltung fördernd zu unterstützen. Hieran beteiligen sich die zuständigen Fachministerien nach Kräften und zeigen nachstehend die vorhandenen Fördermöglichkeiten im Freistaat Sachsen auf.

  • Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat im Haushaltsjahr 2024 über seine Richtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus) Fördermittel für Investitionen an Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bereitgestellt. Die Landesmittel können im aktuellen Haushaltsjahr für investive Maßnahmen an Denkmalen verwendet werden, die nicht unter das Gräbergesetz fallen – d. h. für Kriegsdenkmale ohne Bezug zu einer Kriegsgräberstätte. Der Fördersatz kann im Regelfall bis zu 90 % betragen. Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank-Förderbank, auf deren Internetseite die Antragsformulare zur Verfügung stehen.
     
  • Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung stellt über die Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) jährlich Mittel für Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung von Kulturdenkmalen zur Verfügung. Die Mittel können für sämtliche hier angesprochenen Denkmale verwendet werden, unabhängig davon, ob diese unter das Gräbergesetz fallen oder nicht. Entscheidend ist nur, dass die Objekte als Kulturdenkmale erfasst sind. Anträge können sowohl bei den unteren Denkmalschutzbehörden als auch beim Landesamt für Denkmalpflege gestellt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege stellt dabei aus dem dort verwalteten Budget jährlich einen Anteil zur Verfügung, der speziell für die hier angesprochenen Objekte verwendet werden soll. Die Anträge müssen also nicht mit anderen Vorhaben um die regelmäßig knappen Mittel konkurrieren. Antragsformulare, weitere Hinweise und Ansprechpartnerinnen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege und zu den Mitteln der unteren Denkmalschutzbehörden auf deren Internetseiten.
     
  • Neben den vorstehend dargestellten landeseigenen Fördermöglichkeiten werden durch das Gräbergesetz, Bundeszuschüsse zur Betreuung der Gräber und Grabanlagen der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Kriegsgräberstätten) gewährt. Eine sächsische Förderrichtlinie gibt es hierfür nicht.

Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)

»Wer an Europa zweifelt, der sollte Soldatenfriedhöfe besuchen! Nirgendwo besser, nirgendwo eindringlicher, nirgendwo bewegender ist zu spüren, was das europäische Gegeneinander an Schlimmstem bewirken kann.« (Jean-Claude Juncker)

Betreuung verwaister jüdischer Friedhöfe

Die Bundesregierung hat sich durch Kabinettsbeschluss vom 31. August 1956 bereit erklärt, zusammen mit den Ländern an Stelle der (zum Teil untergegangenen) jüdischen Gemeinden die Last der Friedhofsbetreuung zu übernehmen. Die Einzelheiten über die Durchführung der Betreuung sind in einer protokollierten Absprache zwischen Bund, Altbundesländern und Vertretern jüdischer Organisationen in Deutschland vom 21. Juni 1957 festgehalten. Der Freistaat Sachsen ist dieser Vereinbarung mit Erklärung des Staatsministers des Innern vom 17. November 1992 beigetreten. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Betreuung der verwaisten Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden im Freistaat Sachsen regelt die Ausführung dieser Absprache im Freistaat Sachsen.

Stiftung Sächsische Gedenkstätten

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung.

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine humanitäre Organisation. Er widmet sich im Auftrag der Bundesregierung der Aufgabe, Kriegstote im Ausland zu suchen und zu bergen, sie würdig zu bestatten und ihre Gräber zu pflegen. Der Volksbund betreut Angehörige und berät öffentliche und private Stellen in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, auch international. Er engagiert sich in der Erinnerungskultur und fördert die Begegnung und Bildung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. Seine Arbeit finanziert der Volksbund zum überwiegenden Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

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