Im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 ist vereinbart, eine Zukunftsplattform für soziale Innovationen zu etablieren:
»Auf neue gesellschaftliche Herausforderungen brauchen wir ganz neue Antworten. Wir wollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Impulsgeber sozialer Innovationen sein. Der Ort dafür wird eine Zukunftsplattform für soziale Innovationen sein, in der Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Wissenschaft, Verwaltung und Politik gemeinsam neue Lösungsmodelle entwickeln und deren Umsetzbarkeit bewerten.« (Koalitionsvertrag 2019 bis 2024, Gemeinsam für Sachsen, Seite 92)
Gefördert wird das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit der Etablierung der Zukunftsplattform sollen bessere Rahmenbedingungen für soziale Innovationen in Sachsen sowie eine zentrale Anlaufstelle für Sozialinnovatorinnen und Sozialinnovatoren geschaffen werden.
Was sind soziale Innovationen?
Soziale Innovationen haben das Potenzial, gesellschaftlichen Wandel und die daraus resultierenden Herausforderungen für das soziale Miteinander zukunftsorientiert zu gestalten. Soziale Innovationen sind neue soziale Praktiken oder Organisationsmodelle, die darauf abzielen, für soziale Probleme tragfähige und nachhaltige Lösungen zu finden.
Aktuelle gesellschaftlichen Entwicklungen, wie Digitalisierung, Struktur-, Klima- und die Folgen des demografischen Wandels, erfordern neue Konzepte und innovative Lösungen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Sachsen zu gewährleisten. Auch der zunehmende Fachkräftemangel im Sozial- und Gesundheitswesen kann soziale Problemlagen verschärfen. Anspruch und zugleich Herausforderung in Sachsen ist es, die soziale, wirtschaftliche und digitale Teilhabe und Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
Was wird gefördert?
Mit der Zukunftsplattform für soziale Innovationen soll eine sachsenweit wirkende Austausch- und Koordinierungsstruktur für alle Akteure im Bereich sozialer Innovationen gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Lösungsansätze, die in den Themenfeldern der Sozialen Arbeit wirken.
Die Zukunftsplattform für soziale Innovationen soll
- die Vernetzung relevanter Akteure aus Praxis, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft initiieren und unterstützen,
- sozial innovative Konzepte entwickeln und unterstützen,
- sozial innovative Vorhaben, Geschäftsmodelle und Dienstleistungen begleiten und beraten sowie Informationsangebote bündeln und
- soziale innovative Ideen und Konzepte in der Öffentlichkeit sichtbarer machen.
Zuwendungsempfänger ist ein Träger oder ein Trägerverbund.
Wie kann man einen Antrag stellen?
Es gibt ein zweistufiges Verfahren:
- Interessierte Antragsteller reichen bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), ein aussagekräftiges Konzept ein. Der Aufruf zur Interessenbekundung wurde am 06. Oktober 2022 im Sächsischen Amtsblatt Heft 40/2022 veröffentlicht.
- Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die eingereichten Projektkonzepte.
- Die SAB fordert dann einen Träger oder Trägerverbund zur eigentlichen Antragstellung auf. Anschließend entscheidet sie abschließend über den Förderantrag.
Die Frist zur Einreichung eines Projektvorschlages im Rahmen der Interessenbekundung ist der 15. Dezember 2022.