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Modellvorhaben zur Zukunftsplattform

Förderung von »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform«

© iStock skynesher 

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Modellprojekte in den Themen- und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit. Die Förderung dient der zeitlich befristeten Erprobung sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Projekte, die für aktuelle gesellschaftliche und soziale Herausforderungen neue Lösungswege anbieten.

So sollen neue Erkenntnisse im sozialen Bereich generiert und innovative Praktiken, Konzepte oder neue soziale Dienstleistungen etabliert werden. Ebenso können bereits bestehende Ideen auf weitere Anwendungsfälle übertragen und so reproduziert werden. 

Die Angebote der Zukunftsplattform für soziale Innovationen (SINN) stehen im Rahmen der Umsetzung und der Vorbereitung der Modellvorhaben den Trägern zur Verfügung. Innovative Ideen brauchen nicht nur kluge Köpfe, sondern für eine nachhaltige und erfolgreiche Anwendung der Innovation auch gute Netzwerke und Begleitstrukturen auf die zurückgegriffen werden kann.

Das Sozialministerium veröffentlicht jährlich einen Förderaufruf mit wechselnden Schwerpunktthemen.

Zweite Förderbekanntmachung zu sozial innovativen Modellvorhaben

In der zweiten Förderrunde »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform« werden sozial innovative Präventions- und Unterstützungsangebote, die in allen Themenfeldern der Sozialen Arbeit wirken gefördert. Der aktuelle Förderaufruf gestaltet sich somit besonders offen und lässt Trägern viel Raum für innovative und kreative Konzepte. Folglich steht der Innovationscharakter der eingereichten Ideen besonders im Fokus.

Die Präventions- und Unterstützungsangebote können folgende Themenbereiche der sozialen Arbeit adressieren:

  • besondere Lebenslagen,
  • Integration,
  • Inklusion,
  • Kinder, Jugendliche, Familie und/oder
  • alternde Gesellschaft.

Zuwendungsempfänger sind Träger oder Trägerverbände mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses bis zu 24 Monate gewährt und beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Vorhaben können mit einer Zuwendungssumme von bis zu 300.000 Euro gefördert werden.

Wie kann man einen Antrag stellen?

Es gibt ein zweistufiges Verfahren:

  • Interessierte Träger können bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), bis zum 6. Juni 2024 einen aussagekräftigen Projektvorschlag einreichen. Der Aufruf zur Interessenbekundung wurde am 28. März 2024 im Sächsischen Amtsblatt Heft 13/2024 veröffentlicht.
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die eingereichten Projektvorschläge und fordert bei positiver Bewertung den Träger oder Trägerverbund zur eigentlichen Antragstellung auf. Anschließend entscheidet sie über den Förderantrag.

Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen im Jahr 2024 ist der 6. Juni 2024.

Weitere Hinweise

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist Ansprechpartner für die Beratung und mögliche Rückfragen. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf der Website der SAB. 

Am 11. April 2024 findet eine digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten und potentiellen Antragsteller statt. Die Anmeldung ist über das Bürgerbeteiligungsportal möglich.

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