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Sächsisches Transparenzgesetz

Am 1. Januar 2023 trat das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Jede Person hat danach auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist transparenzpflichtige Stelle gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Transparenzgesetzes.

Für den Fall, dass Sie Ihren Antrag per E-Mail einreichen wollen, wenden Sie sich bitte an: Transparenzgesetz@sms.sachsen.de

Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Sächsischen Transparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an die Sächsische Datenschutzbeauftragte wenden.
 

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