Verbraucherpolitik in Sachsen bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger kompetent, kritisch und eigenverantwortlich handeln und damit zukünftige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen mit beeinflussen.
Verbraucherschutz heißt nicht, nur technisch sichere und gesundheitlich unbedenkliche Produkte zu gewährleisten. Denn die Liberalisierung und Globalisierung der Märkte führt für alle zu mehr Wahlfreiheit. Daher nehmen Fragen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes mehr und mehr an Bedeutung zu:
Wesentliche Themengebiete sind hierbei:
- Verbraucherbildung
- Digitaler Verbraucherschutz
- Finanzdienstleistungen/Versicherungen
- Verbraucherrechte, z.B. Reise-, Fahrgast- und Fluggastrechte
- Energie
Produkte und Dienstleistungen müssen verbraucherfreundlicher gestaltet sein. Daher ist es Aufgabe der Verbraucherpolitik, für Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Konsummärkten ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten und deren Eigenverantwortung zu stärken. Dazu müssen Regeln formuliert sein, die Produkte und Dienstleistungen nutzerfreundlicher, lesbarer und verständlich gestalten. Des Weiteren gilt es, der Gefahr von unseriösen Verkaufsmethoden, Angeboten und Dienstleistungen von Firmen oder Einzelpersonen rechtlich zu begegnen
Im Rahmen vieler Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat arbeitet Sachsen daran mit, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Um sich ein gutes Meinungsbild machen zu können, ist es wichtig, dass sie sich kompetent und unabhängig informieren können. Dafür ist auch die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. ein kompetenter Ansprechpartner. Hier können alle Interessierten aktuelle Informationen, zielführende Beratung und Unterstützung erhalten.
Diese kann auch rechtsberatend tätig werden – das zuständige Ministerium ist dazu nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht befugt.