Hauptinhalt

Verbraucherschutz

Als Verbraucher bewegen wir uns frei und selbstbestimmt auf globalen Märkten. Dabei müssen wir aber auch geschützt werden. Das ist die Aufgabe des Verbraucherschutzes, in die sich der Bund, die Bundesländer und die Verbraucherzentralen teilen. Besonders die Überwachungsbehörden sind die Aufgabe der Länder und wir in Sachsen können sagen: Wir sind die »Nummer Eins« bei den Überwachungsbehörden. Das zeigen die zahlreichen Berichte, die das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt jedes Jahr für Sie zusammenstellt.

Verbraucherschutz berührt viele Lebensbereiche. Er umfasst den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor gesundheitlichen Gefahren genauso wie den Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Im Freistaat Sachsen ist der Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe angelegt, der viele Politikbereiche berührt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt arbeitet hierfür eng mit den anderen Ressorts und den Protagonisten des Verbraucherschutzes zusammen.

 

Ziele und Themen der sächsischen Verbraucherschutzpolitik

Verbraucherpolitik in Sachsen bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger kompetent, kritisch und eigenverantwortlich handeln und damit zukünftige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen mit beeinflussen.

Verbraucherschutz heißt nicht, nur technisch sichere und gesundheitlich unbedenkliche Produkte zu gewährleisten. Denn die Liberalisierung und Globalisierung der Märkte führt für alle zu mehr Wahlfreiheit. Daher nehmen Fragen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes mehr und mehr an Bedeutung zu:

Wesentliche Themengebiete sind hierbei:

  • Verbraucherbildung
  • Digitaler Verbraucherschutz
  • Finanzdienstleistungen/Versicherungen
  • Verbraucherrechte, z.B. Reise-, Fahrgast- und Fluggastrechte
  • Energie

Produkte und Dienstleistungen müssen verbraucherfreundlicher gestaltet sein. Daher ist es Aufgabe der Verbraucherpolitik, für Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Konsummärkten ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten und deren Eigenverantwortung zu stärken. Dazu müssen Regeln formuliert sein, die Produkte und Dienstleistungen nutzerfreundlicher, lesbarer und verständlich gestalten. Des Weiteren gilt es, der Gefahr von unseriösen Verkaufsmethoden, Angeboten und Dienstleistungen von Firmen oder Einzelpersonen rechtlich zu begegnen

Im Rahmen vieler Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat arbeitet Sachsen daran mit, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Um sich ein gutes Meinungsbild machen zu können, ist es wichtig, dass sie sich kompetent und unabhängig informieren können. Dafür ist auch die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. ein kompetenter Ansprechpartner. Hier können alle Interessierten aktuelle Informationen, zielführende Beratung und Unterstützung erhalten.

Diese kann auch rechtsberatend tätig werden – das zuständige Ministerium ist dazu nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht befugt.

Verbraucherbildung

Ob der alltägliche Einkauf, der Verzehr von Lebensmitteln, das Planen einer Reise, das Surfen im Netz oder Online-Bestellungen  – wir alle stehen täglich vor vielen Konsumentscheidungen. Unser Wissen reicht oft nicht aus, um uns effektiv zu schützen. Immer schwer wird es, Sachinformationen von Werbebotschaften zu unterscheiden oder aber die Konsequenzen unserer Datenspuren im Internet zu erfassen.

Hier vermittelt Verbraucherbildung die notwendigen Fakten und Kompetenzen rund um die relevanten Themen wie etwa Gesundheit, Lebensmittel und Ernährung, Finanzen und Recht, Energie, Medien und Datenschutz.

Materialien und Informationen für Verbraucher

Nachgeordnete Behörden

Landesuntersuchungsanstalt Sachsen

Blick auf das LUA-Gebäude am Standort Dresden
© Landesuntersuchungsanstalt

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen unterstützt die Behörden, die für den Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch und Tier und für den Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständig sind. Außerdem übernimmt sie für Gerichte medizinische, veterinärmedizinische, chemische oder andere Untersuchungen und erstellt Befunde und Gutachten. Sie ist dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unmittelbar nachgeordnet.

Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen

Blick auf das Verwaltungsgebäude des Staatsbetriebs Mess- und Eichwesen
© Staatsbetrieb Mess- und Eichwesen

Hauptaufgabe des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen (SME) ist die Ausführung, Umsetzung und Kontrolle der Pflichten und Forderungen, die durch den Gesetzgeber im Mess- und Eichgesetz und im Medizinproduktegesetz formuliert sind. Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen schützt den Verbraucher vor unrichtigen Messungen und sichert durch metrologische Fachkompetenz gleiche Wettbewerbsbedingungen für die sächsische Wirtschaft. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Fach- und Dienstaufsicht.

zurück zum Seitenanfang