Förderprogramm Soziale Orte
Soziale Orte - Wir gestalten Zusammenhalt
Was genau unter einem Sozialen Ort zu verstehen wird, wo diese Orte entstehen können und was gefördert wird, können Sie diesem Faltblatt entnehmen.
Auch Sie kennen sicher Gemeinden, in denen es keine geeigneten Treffpunkte und Gemeinschaftsräume mehr gibt. Oft besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern allerdings ein höherer Bedarf an sozialem Miteinander als nur Gespräche über den Gartenzaun. Um sich begegnen und austauschen zu können, braucht es einen für alle gut zugänglichen Treffpunkt.
Dafür möchten wir sorgen. Wir wollen, dass Gemeinden wieder eine neue Mitte, einen gemeinsamen Ort des sozialen Miteinanders erhalten. Damit kann der Bürgersinn der Bewohnerinnen und Bewohner langfristig gestärkt werden. Wichtig ist, dass Menschen sich dort austauschen können, Dinge gemeinsam tun und sich im besten Fall längerfristig umeinander kümmern.
In Gemeinden oder Quartieren, in denen Räumlichkeiten bisher fehlen, bieten Soziale Orte einen zentralen Ort für Begegnung, Kommunikation und Engagement. Dort können Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen und gemeinsam Aktivitäten für ihren Ort initiieren.
Dies können Kennzeichen Sozialer Orte sein:
Soziale Orte sollen insbesondere in Kommunen oder Stadtteilen entstehen, in denen diese Orte der Begegnung fehlen. In Gemeinden ohne Mittelpunkt, ohne z.B. ein Bürgerhaus, können sie ein zentraler Ort der Begegnung und des Austauschs werden.
Die Förderung konzentriert sich auf den ländlichen Raum: Gefördert werden Soziale Orte in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern. In größeren Städten ist ein konkreter, bedarfsorientierter Stadtteilbezug erforderlich. Der Fokus liegt dabei besonders auf Kommunen oder Quartieren mit städtebaulichen oder infrastrukturellen Defiziten.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von Sozialen Orten mit Personal- und Sachkosten finanziert. Nur wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines Sozialen Ortes unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten bis zu einer Höhe von 50 000 Euro förderfähig.
Es gibt ein zweistufiges Verfahren:
Bei der Erarbeitung der Förderanträge können Sie sich durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beraten lassen.
Dieses modellhafte Förderprogramm wurde gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung entwickelt, in dessen Programmbereich Orte der Demokratie gefördert werden können.
Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat Grundsatz, bürgerschaftliches Engagement und Soziale Orte
Telefon: 0351 56454960
E-Mail: Soziale.Orte@sms.sachsen.de
Webseite: www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html
Was genau unter einem Sozialen Ort zu verstehen wird, wo diese Orte entstehen können und was gefördert wird, können Sie diesem Faltblatt entnehmen.