Pflegefachassistenz: Sachsen bereitet Grundlage für neue Ausbildung ab 2027 vor
Sachsen hat das »Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes und zur Änderung der Regelungen zum Vollzug von Gesetzen im Gesundheitsbereich im Freistaat Sachsen« auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Mit dem Gesetz soll die vom Bund eingeführte Ausbildung in Landesrecht umgesetzt werden. Die Pflegefachassistenz wird damit zu einem neuen Gesundheitsfachberuf; die bisherige landesrechtliche Ausbildung in der Krankenpflegehilfe wird zukünftig durch die neue Ausbildung ersetzt.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde jetzt für die Anhörung freigegeben. Einerseits sollen mit dem Gesetz die Zuständigkeiten so geregelt werden, wie im Bereich aller anderen Gesundheitsfachberufe: Die Landesdirektion Sachsen soll insbesondere den Prüfungsvollzug verantworten, der Kommunale Sozialverband Sachsen die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und alle damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben sowie das Landesamt für Schule und Bildung die staatliche Anerkennung als Berufsfachschule für Pflegefachassistenz mit den damit verbundenen Aufgaben. Die Finanzierung der neuen Ausbildung ist bundesrechtlich geregelt und erfolgt über einen Ausbildungsfonds; in Sachsen soll dies über den bereits bestehenden Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe gewährleistet werden. Andererseits wird das Gesetzgebungsvorhaben parallel dazu genutzt, das Landesrecht im Bereich der Gesundheitsberufe ganz neu und damit klarer zu strukturieren. Bisher auf mehrere Gesetze oder Verordnungen verstreute Vorschriften sollen gebündelt werden. Dadurch wird die Rechtsanwendung erleichtert.