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Datenschutzinformationen für Bewerberinnen und Bewerber beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und über Ihre Rechte nach dem geltenden Datenschutzrecht.

Welche Daten werden verarbeitet?

Es werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, die dem SMS im Bewerbungsverfahren über die Bewerberin oder den Bewerber bekannt werden.

Es können Daten folgender Datenkategorien verarbeitet werden:

  • Name, Vornamen, Geburtsname, früherer Name
  • Angaben zu Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen
  • Anschrift
  • Geburtsdatum, -ort, -land
  • Personenstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Telefaxnummer etc.)
  • Daten zu Ausbildung und Beruf
  • Daten die im Führungszeugnis vermerkt sind
  • Daten zur familiären Situation

Darüber hinaus können in Abhängigkeit von den Bewerbungsunterlagen und Informationen aus dem Bewerbungsgespräch weitere Daten mit Bezug zur zu besetzenden Stelle verarbeitet werden

Zweck der Verarbeitung

Die Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens, zum Bewerbermanagement und zur Auswahl und Bindung von Personal verarbeitet.

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 BDSG, § 11 SächsDSDG.

Soweit dem SMS Bewerbungen ohne Bezug zu einer ausgeschriebenen Stelle zugesandt werden (Initiativbewerbung), liegt in der Zusendung eine Einwilligung des Betroffenen in die Verarbeitung dieser Daten. Diese Einwilligung ist dann Rechtsgrundlage für die weitere Datenverarbeitung. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Innerhalb des SMS haben nur diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Bewerberdaten, die am Bewerbungsprozess notwendigerweise beteiligt werden müssen. Sofern die Bewerberin oder der Bewerber beim SMS beschäftigt wird, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalverwaltung Zugriff auf die Daten.

Sofern das SMS lediglich personalverwaltende Dienststelle ist, werden die personenbezogenen Daten der künftigen Beschäftigungsdienststelle offengelegt.

Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten, gegebenenfalls der Schwerbindertenvertretung und gegebenenfalls der zuständigen Jugend- und Auszubildendenvertretung auf Grundlage der Beteiligungsrechte offengelegt.

Dauer der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert, sofern die Bewerberin oder der Bewerber nicht in eine längere Speicherdauer gesondert einwilligt. Anschließend werden die Daten gelöscht.

Sofern die Bewerberin oder der Bewerber beim SMS beschäftigt wird, werden die personenbezogenen Daten Teil der Personalakte und unterliegen der gesetzlichen Speicherdauer des Beschäftigtendatenschutzes.

Übermittlung von Daten an einen Drittstaat

Eine Übermittlung von Daten an einen Staat außerhalb der Europäischen Union/des EWR (Drittstaat) erfolgt nicht.

Datenschutzrechte

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die in der Allgemeinen Datenschutzinformation aufgeführten Rechte zu.

Ist Ihre Einwilligung die einzige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten, haben Sie zusätzlich das Recht die Einwilligung nach den in Art. 7 Abs. 3 DSGVO genannten Voraussetzungen zu widerrufen.

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