Benjamin Müller zum Geschäftsführer der Sächsischen Familienstiftung berufen
Die »Sächsische Familienstiftung – Hilfe für Familien, Mutter und Kind« hat ihren Sitz in Chemnitz und unterstützt mit ihrer Arbeit Familien und Alleinerziehende sowie Schwangere in Not.
Benjamin Müller ist bereits seit dem 1. Oktober 2024 in verantwortlicher Position für die Stiftung tätig. Mit der Berufung zum Geschäftsführer wird ein weiterer wichtiger Schritt des strukturellen Veränderungsprozesses zur Neuaufstellung der Stiftung vollzogen. Voraussetzung war die grundlegende Änderung der Stiftungssatzung, welche der Stiftungsrat im Jahr 2024 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat. Herr Müller übernimmt die Aufgaben des bisherigen Stiftungsvorstandes und er ist als Organ der Stiftung tätig. »Ich gratuliere Herrn Müller zu seiner Berufung. Wir sind überzeugt, dass mit der Neuaufstellung als Geschäftsführung die Arbeit der Stiftung zukunftsfähig ausgerichtet ist und wünschen Herrn Müller viel Erfolg bei seiner wichtigen Arbeit«, erklärt Thomas Früh, stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates.
Die Stiftung richtet sich mit ihrem Hilfsangebot an Familien und Schwangere in unverschuldeten Notlagen.
Die Mittel der Stiftung im Bereich der Familienhilfe dienen dazu, im Zusammenwirken mit allen gesetzlichen und privaten Hilfen, die wirtschaftliche und soziale Lage von Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis oder unglückliche Umstände in Not geraten sind, zu sichern, um ihre Lebensgrundlage zu erhalten. Dies können dringend notwendige Anschaffungen oder Einrichtungsgegenstände oder begrenzte Hilfen zur Lebensführung sein.
Die Schwangerenhilfe kann sozial schwachen Frauen in Not oder in Konfliktsituationen gewährt werden, die sich während der Schwangerschaft an eine Beratungsstelle wenden, um ihnen die Entscheidung für das Kind zu erleichtern.
Voraussetzungen
Die werdende Mutter hat ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen, es liegen ungünstige finanzielle Verhältnisse vor und die gesetzlichen Leistungen sind bereits ausgeschöpft und ergänzende Hilfen werden benötigt.
Anträge zur Familien- oder Schwangerenhilfe können nur über Antragstellen erfolgen.
Alle weiteren Informationen finden Sie bei der Beratungsstelle für Schwangere und Familien in Not – Familienstärken.