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Soziale Hilfen

Hände greifen sich gegenseitig am Handgelenk und bilden einen Kreis © pixabay

Bedürftige aus der Ukraine haben Anspruch auf Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration. Sie werden damit wie anerkannte Asylbewerber behandelt. Die Leistungen werden nach dem Sozialgesetzbuch künftig vom Jobcenter oder vom Sozialamt gewährt. Voraussetzung ist, dass Schutzsuchende aus der Ukraine erkennungsdienstlich behandelt worden sind. Dabei werden Fingerabdrücke genommen und Fotos erstellt. Und sie müssen einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben und somit über eine sogenannte Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel zum
vorübergehenden Schutz verfügen. Jeder, der aus der Ukraine geflüchtet ist, hat Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Bei der Aufnahme einer Beschäftigunes bestehen keine zeitlichen Einschränkungen.

WICHTIG!
Die Auszahlung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich auf ein deutsches Bankkonto, so dass ukrainische Kriegsflüchtlinge schnellstmöglich ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse eröffnen sollten.

Mit der Gewährung von Sozialleistungen nach SGB II haben Sie die freie Wahl einer Krankenkasse und müssen sich grundsätzlich selbstständig bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden. Anträge auf Grundsicherung können beim Jobcenter der Stadt oder des Landkreises gestellt werden. Es besteht bei ukrainischen Kriegsvertriebenen kein Anspruch auf Rentenauszahlung oder -anerkennung. Erwerbsgeminderte Menschen erhalten nach Antrag
Leistungen nach SGB XII. Diese sind beim Sozialamt zu beantragen.

Menschen mit Behinderungen

In Chemnitz gibt es die Fachstelle Migration und Behinderung Sachsen. Bei Bedarf können Sie sich an diese wenden:

Fachstelle Migration und Behinderung Sachsen

Besucheradresse:
Bahnhofstraße 52
09111 Chemnitz

Telefon: +49 371 3344-188

E-Mail: fachstelle-sachsen@sfz-chemnitz.de

Webseite: https://www.sfz-chemnitz.de/fachstelle-migration-behinderung-sachsen/

Weiterführende Informationen der Landkreise und Kreisfreien Städte

Sachsen hilft – Soziale Hilfen | Саксонія допомагає – Cоціальнa допомогa

Sachsen hilft – Menschen mit Behinderungen | Саксонія допомагає –Люди з обмеженими можливостями

Allgemeine Hinweise

Es gibt eine Reihe von unabhängigen, nichtstaatlichen Einrichtungen und Beratungsstellen in Sachsen, von denen Sie Unterstützung erhalten können. Es gibt Organisationen, die überall in Sachsen handeln, und es gibt Beratungsstellen direkt an Ihrem Aufenthaltsort. Einen Überblick dazu finden Sie hier:

www.integrationsakteure.sachsen.de

Wichtigster Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem rechtlichen Aufenthalt und zu sozialen Leistungen sind die zuständigen Ausländerbehörden, Unter- bringungs- sowie Sozialbehörden im Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung der Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig. Diese sind oft in einem »Ausländeramt« vereint. Manchmal sind Unterbringungs- und Sozialbehörden auch in einem »Sozialamt« organisiert.

Der Freistaat Sachsen ist in zehn Landkreise und drei Kreisfreie Städte unterteilt. Jeder Landkreis und jede Kreisfreie Stadt hat eine Ausländer- beziehungsweise eine Unterbringungsbehörde.

Landeshauptstadt Dresden

Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Theaterstr. 13/15
01067 Dresden

E-Mail: auslaenderbehoerde@dresden.de

Webseite: https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/hilfe-fuer-die-ukraine.php

Landratsamt Bautzen

Ausländeramt

Besucheradresse:
Macherstraße 55
01917 Kamenz

E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de

Webseite: https://www.landkreis-bautzen.de/ukraine-hilfe-28077.php

Kreisfreie Stadt Chemnitz

Bürgeramt / Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz

E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de

Webseite: https://chemnitz.de/chemnitz/de/aktuell/aktuelle-themen/ukrainehilfe/index.itl

Landratsamt Erzgebirgskreis

Referat Ordnungsangelegenheiten | Sachgebiet Migration und Personenstandswesen

Besucheradresse:
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-erz.de

Webseite: https://www.erzgebirgskreis.de/landkreis/informationen-zur-ukraine-krise

Landratsamt Görlitz

Dezernat III - Ordnungsamt | Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Otto-Müller-Straße 7
02826 Görlitz

E-Mail: auslaenderrecht@kreis-gr.de

Webseite: https://ukraine-goerlitz.de/

Stadt Leipzig

Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport | Ordnungsamt - Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Prager Straße 136
04317 Leipzig

E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de

Webseite: https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/auslaender-und-migranten/migration-und-integration/ukraine-hilfe

Landratsamt Leipzig

Ausländeramt

Besucheradresse:
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

E-Mail: auslaenderamt@lk-l.de

Webseite: https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html

Landratsamt Meißen

Ausländeramt

Besucheradresse:
Brauhausstraße 21
01662 Meißen

E-Mail: auslaenderamt@kreis-meissen.de

Webseite: https://www.kreis-meissen.org/

Landratsamt Mittelsachsen

Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten

Besucheradresse:
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf

E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de

Webseite: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/ukraine-hilfe.html

Landratsamt Nordsachsen

Amt für Migration und Ausländerrecht

Besucheradresse:
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch

E-Mail: auslaenderamt@lra-nordsachsen.de

Webseite: https://www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=6098#module-body-dzra

Landratsamt Sächsische Schweiz–Osterzgebirge

Ausländeramt

Besucheradresse:
Schlosshof 2/4
01796 Pirna

E-Mail: auslaenderrecht@landratsamt-pirna.de

Webseite: https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html

Vogtlandkreis

Ordnungsamt / Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Postplatz 5
08523 Plauen

E-Mail: auslaenderbehoerde@vogtlandkreis.de

Webseite: https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und-Verwaltung/Sonderthemen/Ukraine/

Landkreis Zwickau

Landratsamt

Besucheradresse:
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau

E-Mail: auslaender@landkreis-zwickau.de

Webseite: www.landkreis-zwickau.de/ukrainehilfe

Anspruch auf Rentenzahlung

Rentenansprüche in Deutschland sind an eine Mindestversicherungsdauer in der Rentenversicherung zwischen fünf und 45 Jahren geknüpft. Sofern in der Vergangenheit keine oder nicht ausreichend Beitragszeiten in Deutschland erworben worden sind, kann somit kein Antrag auf Rentenzahlung gestellt werden.

Zudem ist es auch nicht möglich, Anträge auf die ukrainische Rente über deutsche Rentenversicherungsträger zu stellen. Ebenso können keine ukrainischen Renten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden.

Hilfetelefon und weiterführende Informationen zur Familienplanung

Sie erleben eine akute Krisensituation oder möchten sich zunächst anonym und vertraulich mit Ihrer Situation auseinandersetzen? 

Das bundesweite Hilfetelefon steht Schwangeren in Not rund um die Uhr zur Verfügung, bei Bedarf in 18 Sprachen. Mit einer erfahrenen Beraterin können Sie Ihre Situation absolut vertraulich telefonisch besprechen oder sich über eine gesicherte Email- oder Chatverbindung online beraten lassen. Die Beraterin wird Sie bei Bedarf an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe anonym weitervermitteln. Für die Beratung entstehen Ihnen keine Kosten.

Hilfe bei Gewalt zwischen Partnern und in Familien

Jegliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ist in Deutschland verboten und wird nicht toleriert. Jede Frau, egal woher sie stammt und ob sie verheiratet ist oder nicht, hat ein Recht auf Schutz und Beistand für sich und ihre Kinder! Aber auch Männer, die in ihren Familien oder vom Partner Gewalt erleiden, bekommen Hilfe.

Wenn Sie häusliche Gewalt erfahren haben, können Sie sich an eine vertrauliche Beratungsstelle wenden. In den Koordinierungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking (IKS) erhalten Betroffene Unterstützung. Es gibt besondere Schutzhäuser für Frauen, Männer und Kinder. Dort finden Opfer häuslicher Gewalt und deren Kinder für einen bestimmten Zeitraum eine sichere Unterkunft. Die Adressen der Schutzhäuser sind geheim. Sozialarbeiterinnen betreuen die Menschen im Schutzhaus und helfen ihnen dabei, wieder ein selbständiges Leben aufzubauen.

  • Wenn Sie sich unsicher fühlen oder wenn Sie oder Ihre Kinder von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich bitte an das deutschlandweite kostenfreie Hilfetelefon für Frauen +49 (0)8000 116 016. Hier werden Sie anonym, vertraulich und mit Hilfe von Dolmetscherinnen beraten und an Einrichtungen und Beratungsstellen vor Ort vermittelt.
  • Eine Übersicht über Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt in Sachsen finden Sie bei der Landesarbeitsgemeinschaft Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. über www.gewaltfreies-zuhause.de.
  • Im Notfall rufen Sie den Notruf 110 an. Die Polizei wird Ihnen garantiert helfen!
  • Aktuell stehen eine Vielzahl von Hilfsangeboten aus der Bevölkerung zur Verfügung. Auch Unterkünfte werden von Privatpersonen angeboten. Wir können nicht alle Angebote überprüfen. Bitte nehmen Sie Angebote nur an, wenn Sie sich sicher fühlen und keine Gegenleistung von Ihnen erwartet wird.

Weitere Informationen

Grafik zur Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kindern und für Schwangere in Not (Telefonnummern)
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