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Informationen zur Unterbringung

Unterbringung – wenn Sie KEINE selbstorganisierte Wohnung haben

Gartenzaun, im Hintergrund steht ein Haus © pixabay

Wenn Sie nicht bei der Familie oder Bekannten untergekommen sind und auch sonst nicht über selbstorganisierten Wohnraum verfügen, steht aktuell die Aufnahmeeinrichtung Adalbert-Stifter-Weg 25 in 09131 Chemnitz als erste Anlaufstelle zur Verfügung.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie durch die zuständige Landesdirektion Sachsen nach Ihrer Ankunft in Chemnitz zum einen in andere Einrichtungen der Landesdirektion Sachsen verlegt werden können. Zum anderen erfolgt nach Ihrer Registrierung eine Zuweisung in einen Landkreis oder in eine kreisfreie Stadt innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen. Die vorübergehende Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung Adalbert-Stifter-Weg 25 hat nicht zur Folge, dass Sie dauerhaft im Stadtgebiet der Stadt Chemnitz verbleiben können.
  • Bitte beachten Sie auch, dass sich die erste Anlaufstelle ändern kann. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Webseite unmittelbar nach Ihrer Ankunft auf Aktualisierungen zu prüfen.

Hinweis: Eine Unterbringung von Tieren ist nicht möglich.

Notunterkunft für alle wohnungslosen ukrainischen Vertriebenen

Postanschrift:
Adalbert-Stifter-Weg 25
09131 Chemnitz

Unterbringung – wenn Sie EINE selbstorganisierte Wohnung haben

Wenn Sie bei Familie oder Bekannten untergekommen sind, melden Sie sich bitte zur Registrierung bei der Ausländerbehörde Ihres Landkreises oder der Kreisfreien Stadt. Dort werden Sie zum weiteren Vorgehen gern beraten.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die allein eingereist sind, ist das örtliche Jugendamt ihres Landkreises oder Kreisfreien Stadt zuständig. Bitte begleiten Sie unbegleitete ukrainische Kinder und Jugendliche dorthin.

Hinweise bei einer eigenen Wohnung

In Deutschland ist jeder Haushalt (Wohnung) verpflichtet, für Fernsehen und Radio einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie können sich aber auch von der Zahlung befreien lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

In Deutschland wird der Müll aus ökologischen Gründen getrennt. Für unterschiedlichen Müll gibt es unterschiedliche Mülltonnen:

  • Gelbe Tonne: für Verpackungen aus z. B. Plastik und Metall.
  • Braune Tonne: für biologische Abfälle wie Essensreste oder pflanzliche Abfälle.
  • Blaue Tonne: für Papier und Pappe.
  • Schwarze Tonne: für alle restlichen Abfälle.
  • Glascontainer: für alle Behälter aus Glas. (Die Container sind öffentlich aufgestellt.)
  • Pfandflaschen: manche Flaschen können Sie im Supermarkt zurückgeben und Sie bekommen dafür Geld zurück.

Beachten Sie, dass Batterien, Chemikalien, Farben und technische Geräte wie Fernseher oder defekte Möbel anders entsorgt werden. Bitte fragen Sie eine zuständige Person wie den Hausmeister oder den Heimleiter. In einigen Kommunen sind Sie als Mieter einer Wohnung verpflichtet, die Mülltonnen selbst regelmäßig an den Straßenrand zu stellen. Diese werden dann von der Müllabfuhr geleert. Zu welchen Zeiten die Leerung erfolgt, können Sie bei Ihren Nachbarn oder in der zuständigen Behörde erfragen.

Sachsen hilft – Wohnen | Саксонія допомагає –Проживання

Wohnraumanfragen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten

https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/hilfe-fuer-die-ukraine/Ankommen-in-Dresden.php

Wohnungsvermittlung: via eigener städtischer online-Plattform https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSej1N7U_kexMjzeXFaFX-f8wVE5Rwph3oKjwbVbyIT7Xev6UA/viewform

Zugang zu Leistungen (AsylbLG): Geflüchtete, die privat untergebracht sind und in Dresden bleiben möchten, sollten sich wie im Abschnitt »Anmeldung und Registrierung« beschrieben per E-Mail registrieren. Daraufhin Fiktionsbescheinigung der ABH, damit zum Sozialamt.

https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/auslaender-und-migranten/migration-und-integration/ukraine-hilfe

Wohnungsvermittlung: https://kontaktstelle-wohnen.de/

(Die Bundesregierung hat Informationen zu verschiedenen Wohnungsbörsen und -angeboten auf dem Portal www.germany4Ukraine.de zusammengefasst.)

Zugang zu Leistungen (AsylbLG): Wenn Sie privat bei Familienangehörigen, Freunden, Bekannten oder Helfern vorerst wohnen können, können Sie sich im Ankommenszentrum in der Turnhalle der Gerda-Taro-Schule, Telemannstraße 9, 04107 Leipzig, melden.

https://www.landkreis-bautzen.de/ukraine-hilfe-28077.php

Wohnungsvermittlung:

Für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen sucht der Landkreis Unterkünfte, die auch über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen. https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LRABZ_00261&formtecid=11&areashortname=14272

https://www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe

Wohnungsvermittlung:

Wohnraum kann direkt in der jeweiligen Kommune gemeldet oder über ein entsprechendes Formular (https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/25300/Meldung_Wohnraum_Gefl%C3%BCchtete1.pdf) per E-Mail an unterbringung-ukraine@kreis-erz.de mitgeteilt werden.

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

Für Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellt die Landkreisverwaltung ein Formular auf Deutsch (Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Grundantrag (erzgebirgskreis.de)) und ein Formular auf Ukrainisch (Antrag Leistungsgewährung AsylbLG_ukr2.docx (erzgebirgskreis.de)) zur Verfügung. Dieses ist im Original und vollständig ausgefüllt zu senden an: Landratsamt Erzgebirgskreis, Sachgebiet Migration und Personenstandswesen, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz.

https://www.goerlitz.de/Ukraine.html

Seite für Einstellung von Hilfsangeboten: https://ukraine-goerlitz.de/

Wohnungsvermittlung:

Die Ausländerbehörde bittet um Zusendung der Daten der im Landkreis Görlitz untergekommenen, ukrainischen Personen per E-Mail: ukrainehilfe@kreis-gr.de

Bei dringenden medizinischen Behandlungen sollte die Ausländerbehörde ebenfalls kontaktiert werden - per E-Mail: ukrainehilfe@kreis-gr.de (Vorname, Name, Geburtsdatum, Art der Behandlung) 

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

show.cfm (kreis-goerlitz.de)

https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html

Wohnungsvermittlung:

Wohnungsangebote richten Sie bitte an: unterbringung.asyl@lk-l.de

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

Anmeldung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine – Antrag auf Leistungen nach Asylbewerberleitungsgesetz: Anmeldung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine – Antrag auf Leistungen nach Asylbewerberleitungsgesetz | Beteiligungsportal Landkreis Leipzig (sachsen.de)

Der Antrag sollte im Vorfeld ausgefüllt und per E-Mail an asylleistung@lk-l.de gesendet werden. Das Ausländeramt meldet sich und vergibt zeitnah einen Termin vor Ort.

https://www.kreis-meissen.org/20083.html

Wohnungsvermittlung:

Die ukrainischen Flüchtlinge dürfen sich auch eine eigene Wohnung anmieten. Hierzu bitten wir vorab das Wohnungsangebot (Wohnungsangebot.pdf (kreis-meissen.org)) an auslaenderamt@kreis-meissen.de zur Prüfung zu übersenden. Sie erhalten dann eine Bestätigung vom Ausländeramt.

Telefon: 03521 725-9355 oder per

E-Mail: auslaenderamt.unterbringung@kreis-meissen.de

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

Für Personen, welche privat untergebracht sind, ist es möglich, eine Kostenpauschale von 5 Euro je aufgenommene Person und je aufgenommenen Tag zu erhalten (Abrechnung-Ukraine-Privatunterbringung_Formular_.pdf (kreis-meissen.org)).

Zudem können Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG (unter anderem Leistungen zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Kosten der Unterkunft) stellen. Hierzu schreiben Sie bitte wie oben beschrieben in der E-Mail an auslaenderamt@kreis-meissen.de, dass Leistungen nach dem AsylbLG benötigt werden. In dringenden Fällen rufen Sie bitte die 03521 725-1717 an.

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/ukraine-hilfe/fragen-antworten.html

Wohnungsvermittlung:

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, brauchen Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen. Es besteht auch die Möglichkeit, Wohnraum dem Landratsamt zu melden.

Nutzen Sie zur Erfassung bitte dieses Formular (Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge (landkreis-mittelsachsen.de)) und senden es ausgefüllt an integration@landkreismittelsachsen.de.

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

Zuständig für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der örtliche Träger – also das Landratsamt Mittelsachsen.

Ukrainische Staatsbürger, die vom Landkreis Mittelsachsachsen oder durch Privatpersonen im Landkreis vorerst untergebracht sind, können in der Ausländerbehörde finanzielle Unterstützung beantragen.

Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe hier: Deutsch/Ukrainisch) erfolgt später eine Terminvergabe durch die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten. Für diesen Termin bitten wir Sie, das mit der Termineinladung versendete Formular vorab vollständig auszufüllen und mitzubringen.

https://www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=6098

Wohnungsvermittlung:

Die Anmietung von Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge durch das Landratsamt erfolgt über ukraine@lra-nordsachsen.de

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

Anmeldung über das Beteiligungsportal des Landkreises Nordsachsen (Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine | Beteiligungsportal Landkreis Nordsachsen)

Die Anmeldung über das Beteiligungsportal wird als Anmeldung in unserer Behörde gewertet und sichert Ihnen den Zugang zu Sozialleistungen. Des Weiteren werden Sie von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Nordsachsen hinsichtlich der Auszahlung von Sozialleistungen nach dem AsylbLG kontaktiert. Die Kontaktaufnahme erfolgt ebenfalls per Email oder Telefon. Die Auszahlung erfolgt an den Standorten Delitzsch, Torgau, Oschatz.

https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html

Wohnungsvermittlung:

Ab sofort können Unterbringungsmöglichkeiten für ukrainischen Kriegsflüchtlinge über das Onlineformular (Ukraine-Hilfe - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de), Seitenende) an den Landkreis gemeldet werden, in dem Sie alle relevanten Daten zum Unterbringungs­angebot eintragen können. Das Onlineformular finden Sie auch über den folgenden Link: Formular (sachsen.de)

Freie Unterkünfte, z. B. Wohnungen sowie größere Einrichtungen, können an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auch über die E-Mailadresse: unterbringung@landratsamt-pirna.de gemeldet werden.

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

Nach Eingang der Registrierungsmeldung erhalten die Betroffenen eine amtliche Bescheinigung über die Erfassung als Vertriebene aus der Ukraine. Die Bescheinigung kann für die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz genutzt werden. Hierfür ist das Formular im Original im Referat Asylleistung und Unterbringung (Asylbewerberleistung - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de))vorzulegen. Eine Terminvereinbarung mit dem Referat Asylleistung und Unterbringung über die E-Mail-Adresse: leistung@landratsamt-pirna.de ist vorab notwendig.

https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und-Verwaltung/Sonderthemen/Ukraine/

Wohnungsvermittlung:

Kontaktformular Ukraine-Flüchtlinge / Vogtlandkreis

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

Die Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese sind vergleichbar mit Leistungen nach dem SGB II. Die erstmalige Leistungsgewährung erfolgt ab dem Tag der Ersteinreise und wird bei der erstmaligen Vorsprache bei der Ausländerbehörde ausgezahlt. Eine Überweisung auf Bankkonten ist ebenfalls möglich.

https://www.landkreis-zwickau.de/ukrainehilfe

Hilfe_fuer_GefluechteteNeu18.03.2022.pdf (landkreis-zwickau.de)

Zugang zu Leistungen (AsylbLG):

Für den Zugang zu Sozialleistungen füllen Sie bitte

  1. den Hauptantrag nach Asylbewerberleistung (SGBXIIFormularAntragaufLeistungenOneline2018November_1521_1.pdf (landkreis-zwickau.de)) und
  2. die Vermögensselbstauskunft NUR für mitgeführtes/verfügbares Vermögen (Pflichtangabe) (Vermoegensverhaeltnisse-A1201902_1521.pdf (landkreis-zwickau.de)) aus und
  3. fügen Ihre Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie
  4. Ihre aktuellen Kontaktdaten, wie Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und ggf. weitere Ansprechpartner (Unterstützer, Paten, etc.) hinzu.

Senden Sie die Unterlagen entweder ONLINE über den Dateiuploadservice (Dokumentupload (landkreis-zwickau.de)) unter der Rubrik »Ukraine Hilfe« oder auf dem Postweg an das Landratsamt Zwickau, Sozialamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau (Die Anschrift ist im Formular bereits eingefügt.)

Nach Eingang der Unterlagen werden Sie zeitnah eingeladen. Anschließend an die Antragsstellung zur Leistungsgewährung können auch Termine zur Ausländerbehörde vermittelt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an asylleistung@landkreis-zwickau.de.

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