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Halbzeitbilanz der Legislatur 2019 bis 2024

Halbzeitbilanz

Nach der Hälfte einer Regierungszeit ist es üblich, eine Zwischenbilanz zu ziehen und die Erfüllung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zu bilanzieren. Die Arbeit des Sozialministeriums war in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren von nicht vorhersehbaren Not- und Krisenlagen sowie weiteren ungeplanten Herausforderungen wie der Integration von ukrainischen Kriegsflüchtlingen geprägt. Trotz des vielfältigen und kraftraubenden Krisenmanagements wurden bereits weitere Vorhaben angegangen und erfüllt. Auf den folgenden Seiten soll darüber informiert werden.

Staatsministerin Petra Köpping: »Die Corona-Pandemie hat gerade uns als zentrales Ressort für die Pandemiebekämpfung vor riesige Herausforderungen gestellt. Zudem hat Corona die großen Aufgaben offensichtlicher gemacht. Viele zentrale Anliegen des Koalitionsvertrags 2019 bis 2024 haben unter dem Eindruck des Pandemiegeschehen an zusätzlicher Bedeutung gewonnen. Dies gilt zum Beispiel für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, aber auch Vorhaben im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Bei der Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sind wir trotz aller außerplanmäßiger Herausforderungen bereits gut vorangekommen. Viele weitere Vorhaben sind in Vorbereitung. So sollen mit dem sächsischen  Integrations- und Teilhabegesetz die Grundlagen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und ein friedliches Miteinander geschaffen sowie die Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene verbessert werden.«

Gesundheit und Soziales

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Kinder und Jugendliche, Teilhabe

Corona-Pandemie

Symbolbild Coronavirus © istock / 4x-image

Seit der Wiedergründung des Freistaates Sachsen im Jahr 1990 hat es eine der Corona-Pandemie vergleichbare, gesundheitspolitische Herausforderung noch nicht gegeben. Die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen erforderte eine Kraftanstrengung der gesamten Gesellschaft, in besonders herausgehobener Weise aber auch des Sozialministeriums. So wurden beispielsweise mittlerweile über 50 Corona-Schutz-Verordnungen zum Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems erarbeitet. Hinzu kamen Allgemeinverfügungen etwa zum Schutz der Krankenhäuser oder zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Pandemie sowie Quarantäne-Regelungen. Aber auch die Einrichtung, Finanzierung und der Betrieb der Impfzentren, die aufwändige Logistik und Beschaffung der Impfstoffe und die Impfkampagne gehörten zu den prägenden Aufgaben des Sozialministeriums.

Afrikanische Schweinepest

Bild eines Kampagnenschildes "Arme Sau" am Straßenrand © picture alliance/dpa

Ebenso war das Sozialministerium seit dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Ende Oktober 2020 im Landkreis Görlitz stark gefordert. Die im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums liegende ASP-Tierseuchenbekämpfung wird durch den Krisenstab des Sozialministeriums und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum gesteuert. Alle Maßnahmen vor Ort werden vom LTBZ und den betroffenen Landkreisen vor Ort abgestimmt. Diese dauerhafte, enge und behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung eines so virulenten wie beständigen Infektionsgeschehens ist beispielgebend. Zugleich stellt das seit über 18 Monaten andauernde Infektionsgeschehen die von der Tierseuche betroffenen Landwirte, die Jägerschaft, aber auch die Tierseuchenbekämpfer vor große Herausforderungen. Neben den Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen wurden u.a. im vergangenen Jahr in 3 Ausbildungslehrgängen à 30 Tagen insgesamt 35 Kadaversuchhundegespanne ausgebildet. Darüber hinaus wurden ca. 380 km Festzaun in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen errichtet, die für Tierseuchenbekämpfung eine zentrale Voraussetzung ist. Kürzlich wurde mit dem Sächsischen Landesjagdverband e.V. eine enge und pilothafte Zusammenarbeit zur nachhaltigen Reduktion des Wildschweinbestandes in Ostsachsen vereinbart.

Ukrainische Kriegsvertriebene

Ukrainische Flagge, davor Icons von Menschen in einer Reihe und Aufschrift "Willkommen in Sachsen"

Angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sind auch Tausende Ukrainerinnen und Ukrainer nach Sachsen geflüchtet. Um ihre Eingewöhnung zu erleichtern, hat das Sozialministerium u.a. binnen kürzester Zeit eine mehrsprachige Informationsplattform zu Unterkunft, Sprachkursen, gesundheitlicher Versorgung, Arbeit u.v.m. ins Leben gerufen. Zudem wurden zahlreiche Informationsbroschüren aufgelegt. Die 2017 in Sachsen entwickelten Erstorientierungskurse wurden kurzfristig an die besondere Situation der ukrainischen Kriegsvertriebenen angepasst. Viele seit 2015 etablierte soziale Hilfsangebote stehen ihnen zur Verfügung, teils mit speziellen Angeboten und aufgestocktem Etat, z.B. die Psychosozialen Zentren.

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Staatssekretär Sebastian Vogel in einer Videokonferenz mit dem ÖGD zur Unterzeichnung des Pakts
Staatssekretär Sebastian Vogel in der Videokonferenz mit dem ÖGD am 8. Dezember 2021. 

Um die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, vereinbarten Bund und Länder am 29. September 2020 einen »Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)«. Ziel des Paktes ist es, den ÖGD zu stärken und somit auch das Management von Pandemien zu verbessern. Dank der vom Bund bisher dafür bereitgestellten Mittel wurden in den Jahren 2020/2021 bei den Gesundheitsämtern der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte bereits 87 neue unbefristete Vollzeitstellen besetzt, Zielstellung für 2021 waren mindestens 68 Stellen. Auf Landesebene wurden in diesem Zeitraum sieben neue, unbefristete Stellen besetzt.

Prozess für ein neues Krankenhausgesetz auf den Weg gebracht

Staatsministerin Petra Köpping zur Übergabe des Zielbildes am 7. Februar 2022
Staatsministerin Petra Köpping zur Übergabe des Zielbildes am 7. Februar 2022 

Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und zukünftige Bedarfe – wie zum Beispiel Demografie, Fachkräftebedarf, Digitalisierung und vielem mehr – hat im Zeitraum vom Januar bis Mai 2021 zunächst die »Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz« mit verschiedenen Akteuren stattgefunden. Ziel ist es, im Freistaat Sachsen auch noch im Jahre 2030 und darüber hinaus eine gute Krankenhausversorgung vorzuhalten, die insbesondere auf Leistungsfähigkeit, Vernetzung sowie Patientenorientierung beruht. Dafür wurde im Schulterschluss aller Verantwortlichen für das Gesundheitswesen das »Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel« erarbeitet. Die Maßnahmen zum Erreichen des Zielbildes werden aktuell im neuen Krankenhausgesetz festgeschrieben. Mit Beschluss vom 8. März 2022 hat das Kabinett den Entwurf in das Anhörungsverfahren gegeben. Der Gesetzentwurf wird noch vor der Sommerpause in den Sächsischen Landtag eingebracht.

Einführung der Landarztquote

Eine Person hält ein Stethoskop in der Hand

Der demografische Wandel der Gesellschaft ist auch eine Herausforderung für die Sicherung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Gebieten des Freistaates Sachsen. Einige dieser Gebiete sind bereits unterversorgt oder es droht eine Unterversorgung. Im Sinne der Daseinsvorsorge muss es darum gehen, auch künftig genügend Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit in diesen Regionen zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund hat der Sächsischen Landtag Ende September 2021 das Sächsische Landarztgesetz beschlossen. Kern ist die Einführung der sog. Landarztquote in Sachsen, in deren Rahmen 6,5 Prozent der verfügbaren Studienplätze im Bereich Humanmedizin an Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des Numerus Clausus - Systems vergeben werden. Im Gegenzug verpflichten sich diese nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung vorzugsweise im Bereich der Allgemeinmedizin für die Dauer von zehn Jahren in einem hausärztlich unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat zu praktizieren. Die erstmalige Immatrikulation der Bewerberinnen und Bewerbern auf die sächsische Landarztquote erfolgt im Wintersemester 2022/23.

Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe in Sachsen

Pflegeschülerinnen und Shcüler stehen um ein Krankenbett herum © AdobeStock: MonkeyBusiness

Das Ziel dieser Schulgeldfreiheit ist die Steigerung der Attraktivität der Gesundheitsfachberufe und ist damit auch eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel in dem Bereich. Die Sächsische Regierungskoalition hat unabhängig von den bundespolitischen Abstimmungsprozessen ab dem Schuljahr 2021/22 bereits einen Zuschuss und damit die Schulgeldfreiheit für weitere Gesundheitsfachberufe ermöglicht. Davon profitieren bis zu 4.000 Auszubildende in Sachsen.

Förderung »Sozialer Orte«

Mehrere Menschen stehen Arm in Arm lachend nebeneinander © Adobe Stock/rawpixel.com

Im Juni 2021 hat das Kabinett eine gemeinsame Förderrichtlinie von Sozial- und Demokratieministerium zur »Förderung von Maßnahmen zum Aufbau von Sozialen Orten und Orten der Demokratie als Orte des Gemeinwesens« beschlossen. Im Förderstrang »Soziale Orte« soll das Gemeinwesen unterstützt und damit der Gemeinsinn gestärkt werden, und zwar insbesondere im ländlichen Raum. Gemeinden mit unter 40.000 Einwohnern und Stadtteile von größeren Städten, die soziale Belastungen oder infrastrukturelle Defizite aufweisen, sollen hierdurch wieder einen zentralen Ort der Begegnung erhalten, an dem sich Menschen austauschen und soziales Miteinander planen und erleben können. Erstmaliger Aufruf zur Interessenbekundung war noch in der ersten Jahreshälfte 2021. Er ergab mit über 100 Interessenbekundungen eine weit über den Erwartungen liegende Reaktion. Erste Bewilligungen haben bereits stattgefunden. Im Doppelhaushalt 2021/22 sind für »Soziale Orte« insgesamt 5,2 Mio. Euro vorgesehen.

»Wir für Sachsen«

Junge Fußballer sitzen um den Trainer herum © Vgajic/iStockPhoto.com

Die Koalition hat vereinbart, mit dem Förderprogramm »Wir für Sachsen« die Ehrenamtlichen weiterhin unkompliziert mit einer Aufwandsentschädigung zu unterstützen und diese so auszudehnen, dass die Aufwandsentschädigung den ehrenamtlich Tätigen für 12 Monate zur Verfügung steht. Mit der Novellierung der Richtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts im August 2021 wurden die Grundlagen hierfür geschaffen. Auch unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie lebt das Ehrenamt weiter. Der Freistaat Sachsen fördert deshalb das ehrenamtliche Engagement im gleichen Gesamtumfang weiter wie bisher. So werden voraussichtlich jeweils ca. 24.000 Ehrenamtliche von der Förderung profitieren können. Ehrenamtliche können für einen Einsatz von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich über den jeweiligen Projektträger eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Ehrenamtsagentur gegründet

Staatsministerin Petra Köpping spricht zur Eröffnung der Ehrenamtsagentur
Staatsministerin Petra Köpping spricht zur Eröffnung der Ehrenamtsagentur am 3. März 2021 

Mit der Eröffnung einer Ehrenamtsagentur im März 2021 hat der Freistaat in seiner Engagement-Politik einen sehr nachhaltigen Impuls gesetzt. Wie im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart, wurde nun auf Landesebene eine Ehrenamtsagentur gegründet, die Akteure des ehrenamtlichen Engagements vernetzen und zum Austausch anregen soll. Auf diese Weise sollen Beispiele besonders erfolgreicher Praxis besser bekannt gemacht und mehrfach umgesetzt werden können. Neue Vereine und Initiativen können dadurch schneller auf Erfahrungen anderer zurückgreifen. Die Ehrenamtsagentur Sachsen soll sich vor allem um kleinere Initiativen und Vereine kümmern, die keine verbandliche Unterstützung haben. Die Arbeit der Ehrenamtsagentur besteht überwiegend darin, Hilfestellungen zu geben und Vernetzungen vorzunehmen.

»Weltoffenes Sachsen« novelliert

Staatsministerin Petra Köpping spricht zur Vorstellung der neuen Richtlinie »Weltoffenes Sachsen«
Staatsministerin Petra Köpping spricht zur Vorstellung der neuen Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« am 25. März 2022 

Im Februar 2022 ist die Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« neu gestaltet worden. Mit der novellierten Richtlinie gibt es sowohl eine neue Struktur als auch flexiblere Förderinstrumente. Mit diesem Programm fördert der Freistaat Sachsen das zivilgesellschaftliche Engagement für die Stärkung der demokratischen Struktur sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Sachsen und den Abbau gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Konkret unterstützt der Freistaat das Engagement von Schulen, Vereinen, Universitäten, Gemeinden, Unternehmen, Religionsgemeinschaften und freien Träger, die in Sachsen die demokratische Kultur und freiheitliche Grundordnung stärken und die dabei helfen, Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie beispielsweise Rassismus und Antisemitismus abzubauen. Im Haushalt 2021/22 sind Fördersummen von 7 Mio. Euro für 2021 und 7,5 Mio. Euro für 2022 eingestellt.

Impulse für Soziale Innovationen – Dialogreihe »Sozial.Innovativ.Sächsisch«

Zeichnung von 5 Personen, die um eine Glühbirne herum tanzen

Soziale Innovationen entstehen durch Experimente, Austausch und Kooperation als Reaktion auf gesellschaftliche Herausforderungen. Sie verbessern die Teilhabechancen für alle Bevölkerungsgruppen und fördern so den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Durch die Umsetzung der sachsenweiten Dialogreihe »Sozial.Innovativ.Sächsisch« Ende 2021 konnten im Austausch mit Expertinnen und Experten wichtige Erkenntnisse für die Vorbereitung der Fördermaßnahmen gewonnen werden. Mit der Förderung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen wollen wir ab dem 4. Quartal 2022 eine sachsenweit wirkende Infrastruktur für neue Netzwerke und Austauschformate schaffen, um Rahmenbedingungen für soziale Innovationen langfristig zu stärken.

Demokratie-Zentrum Sachsen gestärkt

logo des Demokratiezentrums

Das Demokratie-Zentrum Sachsen ist ein Kooperationsverbund staatlicher und nicht-staatlicher Akteure, der sich mit Unterstützung aus dem Bundesprogramm »Demokratie leben!« für die Stärkung der Demokratie und gegen extremistische und menschenfeindliche Bestrebungen im Freistaat Sachsen engagiert. Im Januar 2020 begann die zweite Förderperiode des Bundesprogramms (2020 – 2024). Die bereits bestehenden Strukturen der Mobilen, Opfer- und Distanzierungsberatung wurden seither auf hohem Niveau abgesichert und ausgebaut. Neben der Konsolidierung von neuen Beratungsstellen in Ost- und Westsachsen umfasst das Angebot des Demokratie-Zentrums Sachsen seit 2022 auch zusätzliche Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen für kommunale Verantwortungstragende sowie ein Beratungsangebot zur Distanzierungsberatung im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Zur Umsetzung des Demokratie-Zentrums Sachsen stehen im aktuellen Haushaltsjahr 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Pakt für die Jugend

Kern ist die verbindliche Vereinbarung zur mehrjährigen Förderung der überörtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe brauchen zu ihrer Aufgabenerfüllung Planungssicherheit. Diese konnte durch überjährige Förderbescheide für die grundlegenden Leistungen der auf Landesebene tätigen Träger der freien Jugendhilfe erreicht werden.

Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung berufen

Staatsministerin Petra Köpping und Staatssekretärin Dagmar Neukirch begrüßen die Kinder- und Jugendbeauftragte Susanne Rüthrich
Staatsministerin Petra Köpping und Staatssekretärin Dagmar Neukirch begrüßen die Kinder- und Jugendbeauftragte Susanne Rüthrich am 11. November 2021 

Zur Stärkung ihrer Rechte haben sächsische Kinder und Jugendliche seit November 2021 erstmals eine eigene Anlaufstelle in der Sächsischen Staatsregierung. Mit der Berufung von Susann Rüthrich zur Kinder- und Jugendbeauftragten des Freistaates Sachsen wurde ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Sie ist zentrale Koordinierungsstelle im Freistaat Sachsen zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie zu Fragen des sexuellen Missbrauchs. Die Arbeit der Kinder- und Jugendbeauftragten bildet die Breite von Kindsein, kindlichem Aufwachsen und jugendlicher Lebensgestaltung ab.

Erhöhung des Landesblindengeldes

Finger ertasten Blindenschrift

Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2022 von monatlich 350 Euro auf 380 Euro trägt der Freistaat Sachsen den bedingten Mehraufwendungen und den steigenden Kosten Rechnung und kann so einen wesentlichen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe hochgradig sehbehinderter, blinder sowie gehörloser Menschen leisten.

Neuausrichtung des Amtes der Landesseniorenbeauftragten

Landesseniorenbeauftragte Frau Schifferdecker
Landesseniorenbeauftragten Christiane Schifferdecker 

Mit der Ernennung der neuen Landesseniorenbeauftragten Christiane Schifferdecker im Juli 2020 ging auch eine inhaltliche Neuausrichtung des Amtes mit Einrichtung einer Stabsstelle Seniorenpolitik einher. Ziel ist die Stärkung und Koordinierung der Vertretung der Interessen von Seniorinnen und Senioren. Das erste Projekt im Bereich der Digitalisierung wird unter dem Namen »Gemeinsam Digital« schon umgesetzt. Im Rahmen des Projekts werden Technikbotschafter:innen ausgebildet, die dann bedarfsgerechte Seminare für die Generation 60+ rundum Fragen der Digitalisierung anbieten werden. Kurse werden durch zahlreiche Kooperationspartner in den drei kreisfreien Städten und fünf Landkreisen angeboten.

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