Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Seit Beginn des Jahres 2020 kommt es in ganz Deutschland immer wieder spontan zu Ausbrüchen von hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI). Nachweise erfolgten in Sachsen. Zuletzt wurde am 25. Dezember 2020 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Nach den Nachweis des Virus vom Sybtyp H5N8 bei einem Geflügelzuchtbetrieb im Landkreis Leipzig wurde der Tierbestand sofort gesperrt, um eine Weiterverbreitung des Erregers auszuschließen. Die notwendigen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung, u.a. die Tötung des Gesamtbestandes und die unschädliche Beseitigung der Tiere wurden sofort eingeleitet. Restriktionsgebiete wurden einrichten, in denen eine Stallpflicht für Zucht- und Nutzgeflügel gilt.
Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan eine Serie von HPAI H5-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Die Region liegt auf der Route von Zugvögeln, die im Herbst mit dem Verlassen der Brutgebiete und Aufsuchen der Winterquartiere Richtung Europa ziehen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat daraufhin seine Risikobewertung aktualisiert: Das Risiko eines Eintrags von HPAI-Virus nach Europa und Deutschland im Laufe des Herbstes oder Winters wurde dementsprechend als hoch eingestuft.
Alle Geflügelhalter sollten einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz ihrer Bestände legen. Dazu gehört die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, sowie Wachsamkeit gegenüber dem Auftreten von möglichen Krankheitsanzeichen. Das Spektrum dieser umfasst fehlende Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Apathie, plötzlichen, starken Leistungsrückgang, zentralnervöse Veränderungen bis hin zu akuten Todesfällen. Wir empfehlen, auch milde Krankheitsverläufe und kleinere Verlustgeschehen in Geflügelhaltungen gemeinsam mit dem behandelnden Tierarzt im Hinblick auf Geflügelpest abklären zu lassen.
Die Aviäre Influenza (AI), auch Geflügelpest genannt, wird durch unterschiedliche Subtypen des Influenza-A-Virus hervorgerufen. Das Virus verursacht entweder eine niedrigpathogene Erkrankung mit einem milden Krankheitsverlauf (LPAI) oder eine hochpathogene Erkrankung mit schweren allgemeinen Symptomen (HPAI). Pathogen heißt übersetzt »krank machend«. Es gibt also einen Virus-Typ, der wenig krank macht, und einen Virus-Typ, der sehr krank macht. Es sind vor allem Vögel betroffen, aber auch der Mensch kann sich bei einigen der unterschiedlichen Subtypen anstecken, dann spricht man von einer Zoonose. Die Aviäre Influenza bricht immer wieder auf der ganzen Welt aus.
Bereits 2003 trat die Aviäre Influenza (Subtyp: H7N7) in Deutschland auf, gefolgt von weiteren Ausbrüchen 2005/2006 (H5N1) und 2016/2017 (H5N8). In der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 wurden bei wildlebenden und gehaltenen Vögeln 1.262 Seuchenobjekte (zeitlich und geographisch verbundene Ausbrüche) in der zentralen Tierseuchendatenbank gemeldet. Davon waren 114 in Sachsen. 2018 wurde die AI (Subtyp H5N6) in den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien, Irland, Finnland und der Slowakei gefunden. In Deutschland trat sie in einer kleinen Geflügelhaltung auf einer Hallig in Schleswig-Holstein und in Bayern bei einem Wildvogel auf. Im Jahr 2019 wurden keine Ausbrüche der AI in Deutschland gemeldet.
Spaziergänger sollten beim Umgang mit Wildvögeln Wachsamkeit walten lassen. Für die Früherkennung der Seuche ist es wichtig, dass Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. (siehe unten: Hinweise zum Vorgehen beim Auffinden von erkranktem oder verendetem Geflügel)
Weitere Informationen zur Aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes.
Weiterführende Informationen
- Medieninformation vom 6. Januar 2021 des Landkreis Nordsachsen: Veterinäramt ordnet Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten an |
- Medieninformation vom 30. Dezember 2020 zur Geflügelpest: Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten Sachsens
- Medieninformation vom 28. Dezember 2020 zur Geflügelpest: Beseitigung der erkrankten Tiere und erste Desinfektion der Ställe abgeschlossen
- Medieninformation vom 25. Dezember 2020 zum Ausbruch von Aviärer Influenza (Geflügelpest) in einem Geflügelzuchtbetrieb im Landkreis Leipzig
- Medieninformation vom 13. März 2020 zum Ausbruch von Aviärer Influenza (Geflügelpest) in einem Geflügelbestand im Landkreis Leipzig
- Informationen zur Aviären Influenza des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 20. Januar 2020
Allgemeinverfügungen der Landkreise
- Allgemeinverfügung des Landkreis Leipzig Allgemeinverfügung des Landkreis Leipzig zur Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel
- Allgemeinverfügung des Landkreis Nordsachsen zur Aufstallungspflicht Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza
- Allgemeinverfügung des Landkreis Nordsachsen - Sperrbezirk Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk
- Änderung der Allgemeinverfügung vom 26. Dezember 2020 (*.pdf, 0,29 MB) Änderung der Allgemeinverfügung vom 26.12.2020 zur Festlegung eines Sperrbezirks und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk aufgrund des Ausbruches der aviären Influenza in einer weiteren Geflügelhaltung im Landkreis Leipzig
- Allgemeinverfügung des Landkreis Nordsachsen - Beobachtungsgebiet Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen zur Festlegung eines Beobachtungsgebietes und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Beobachtungsgebiet
- Allgemeinverfügung des Landkreis Mittelsachsen Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel im Beobachtungsgebiet
Nützliche Links
- FAQs zur Geflügelpest Antworten auf Häufige Fragen zur Geflügelpest des Friedrich-Loeffler-Instituts
- Geflügelgesundheitsdienst
- TSIS - TierSeuchenInformationsSystem Aktuelle Meldungen zu Tierseuchen
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest Gesetzliche Grundlage
- Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter Ihr Kontakt vor Ort
Informationen unserer Partner
- Informationen der Sächsischen Tierseuchenkasse Geflügelpest – Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos
- Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts Informationen zum aktuellen Tierseuchengeschehen
- Informationen des Robert Koch-Instituts Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung Fragen und Antworten zur Lebensmittelhygiene in Zeiten der Vogelgrippe
Hinweise zum Vorgehen beim Auffinden von erkranktem oder verendetem Geflügel
- Fundort der Polizei, der Feuerwehr, der Gemeinde, dem Landkreis oder der zuständigen Veterinärbehörde mitteilen.
- Bürger sollten kranke oder verendete Wildvögel aus hygienischen Gründen nicht anfassen.
- Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sollten kranke oder Wildvögel dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVÄ) melden (wichtig sind Art des Geflügels und der genaue Fundort).
- Erfolgt ein Einsammeln durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, ist folgendermaßen vorzugehen:
- wird eine Berührung der Tiere notwendig, sind Einweghandschuhe zu tragen,
- die einzusammelnden Tiere sind in luft- und flüssigkeitsundurchlässigen Säcken oder Behältern zu verpacken,
- Verständigung des LÜVA zur Abholung der verpackten Tiere,
- benutzte Handschuhe sind zu vernichten und die Hände mit Seife zu waschen.
- Veranlassung der Einsendung der Tiere an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen.