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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Inhalt

Aufgaben und Zuständigkeiten

»Unser Ministerium ›Mensch‹ schafft die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben - von der Geburt bis ins hohe Alter.«

Aufgaben

Das Ministerium kümmert sich um die Belange von Mensch und Tier in jedem Alter und jeder Lebenssituation. Es ist zuständig für Kinder, Jugendliche und Familien ebenso wie für Senioren, Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger. Die Integration nach Zuwanderung ist genauso ein Thema wie die Wohlfahrtspflege.

Im Bereich Sozialversicherung geht es um die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, das Kassenarzt- und Kassenzahnarztrecht sowie das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger, über die das Ministerium die Aufsicht hat.

Beim Gesundheits- und Veterinärwesen stehen die Themen Verbraucherschutz, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung, Psychiatrie und Maßregelvollzug, Arzneimittel- und Apothekenwesen, Tierschutz- und Tierseuchenbekämpfung sowie gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung im Vordergrund. Besonders der gesundheitliche und wirtschaftliche Verbraucherschutz mit seinen unterschiedlichsten Facetten ist ein wichtiger Teil der Arbeit des Ministeriums, der gemeinsam mit der Verbraucherzentrale wahrgenommen wird.

In der Gleichstellungspolitik geht es um die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Politische Schwerpunkte

Bei allen politischen Entscheidungen des Ministeriums steht die Würde des Einzelnen im Mittelpunkt. Ziel allen politischen Handelns ist die uneingeschränkte Selbstbestimmung aller Menschen und die Verbesserung der Teilhabe am Leben. Ebenso schafft das Ministerium günstige Rahmenbedingungen für Familien. Bei der Erwerbs- und Familienarbeit sollen Frauen und Männer gleichberechtigt teilhaben. Das Ministerium fördert eine Kultur der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement. Eine demokratische Kultur von Toleranz und Weltoffenheit bildet die Grundlage für das Leben der Menschen.

Die »Gesundheitsziele Sachsen« werden als neue ganzheitliche Strategie etabliert und weiterentwickelt und die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung den demografischen und strukturellen Veränderungen angepasst. Trotz veränderter demografischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sollen die sozialen Sicherungssysteme ihre Funktion erfüllen. Dies ist gemeinsame Aufgabe des Ministeriums mit dem Bund - genau wie die Regelungen für die Opfer des SED-Unrechts.

Seit September 2009 gehört auch der Verbraucherschutz zum Aufgabenbereich des Ministeriums. Dabei ist es zuständig »vom Grashalm bis zum Schnitzel«. Verbraucherschutzpolitik ist dann erfolgreich, wenn der Verbraucher - am Ende der Kette - sich mit seinem erworbenen Produkt oder der erhaltenen Dienstleistung sicher fühlt und sicher sein kann.

Verwaltungsstruktur des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist in Abteilungen und Referate gegliedert.

Die Hausspitze

Die Ministerin übt die politische Führung aus. Ihr zugeordnet sind die Staatssekretärin und das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Abteilung 1
Abteilung 1 gliedert sich in 5 Referate. Diese befassen sich mit Grundsatzangelegenheiten, Bundes- und Europaangelegenheiten, strategischem Controlling, Haushalt, EU-Förderung, Personal, Aus- und Fortbildung, Organisation, Informationstechnik, Kommunikationstechnik, Innerer Dienst sowie Recht.

Das Bildungszentrum des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist zuständig für die Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Fachtagungen und Kongresse. 

Abteilung 2
Abteilung 2 ist in 6 Referate unterteilt. Zu ihren Aufgaben gehören der Verbraucherschutz, das Gesundheits- und Veterinärwesen, Arzneimittel- und Apothekenwesen, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der öffentliche Gesundheitsdienst, gesunde Ernährung sowie das Recht des Gesundheitswesens und die Gesundheitsfachberufe. Die Landesuntersuchungsanstalt und der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen gehören als nachgeordnete Behörden in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 2.

Abteilung 3
Abteilung 3 befasst sich mit dem Aufgabenbereich der Sozialversicherung und des Krankenhauswesens und ist in 4 Referate unterteilt. Krankenversicherung, Vertragsarztrecht, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und die Rehabilitation in der Sozialversicherung; die Sozialhilfe und die Grundsicherung und das Krankenhauswesen gehören zu den Aufgaben dieser Abteilung.

Abteilung 4
Abteilung 4 gliedert sich in 4 Referate. Ihr obliegen die Aufgabenbereiche Soziales Engagement und Teilhabe behinderter Menschen, Kinder- und Jugendliche, Integration nach Zuwanderung und Soziales Entschädigungsrecht und ältere Menschen. Außerdem ist ihr die Leitstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann; Familie und Gesellschaft zugeordnet.

Das Landesjugendamt ist Partner der Jugendämter und freien Träger in Sachsen. Es unterstützt und begleitet die öffentliche und freie Jugendhilfe durch Beratung, Förderung, Fortbildung, Modellvorhaben sowie kindeswohlgerechter Umsetzung der Aufsichtsfunktion im Bereich von Jugendhilfeeinrichtungen.

Abteilung 5
Abteilung 5 gliedert sich in 5 Bereiche. Ihr obliegen die Aufgabenbereiche der Sächsischen Krankenhäuser, Psychiatrische Versorgung, Maßregelvollzug und das sächsische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung.

Marginalspalte

Staatsministerin Christine Clauß

Foto der Sächssischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Ursula Clauß

Staatsekretärin Andrea Fischer

Foto der Staatssekretärin des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Frau  Andrea Fischer

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